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Sperrriegel

Sperrriegel

Spätestens, wenn in der Nähe ein Einbruch geschehen ist, kommt das Thema Sicherheit und Technik bei den meisten Menschen auf den Tisch. Die Hausabsicherung gegen Einbruch durch den Einbau eines Querriegels, der auch Panzerschloss bekannt ist, wird von der Polizei ausdrücklich empfohlen.

Ein fachgerecht eingebauter Riegel macht es nahezu unmöglich eine Tür aufzubrechen. Er gilt daher als ein ausgezeichneter Einbruchschutz für Türen. Da er innen an der Tür montiert wird, fragen sich viele Mieter, ob die Zustimmung des Vermieters für den Einbau erforderlich ist.

Eingriff in die Bausubstanz

Anders als beim Einbau von abschließbaren Griffen an Fenster zur Erhöhung des Einbruchschutzes von Fenstern bedeutet der Einbau eines solchen Riegels einen Eingriff in die Bausubstanz. Die Schließkästen werden mit dem Mauerwerk fest verbunden und sind später schwer wieder zu entfernen. Daher sich es sinnvoll den Vermieter vor dem Einbau des Einbruchschutzes zu fragen. Der Vermieter kann ansonsten auf dem Abbau der Sicherungseinrichtung bestehen. In der Regel wird er die Zustimmung nicht verweigern, ist aber nur in Ausnahmefällen zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Sollte er die Kosten übernehmen, kann er diese als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegen.

Zustimmung des Vermieters beim Einbau von Panzeriegeln

Es ist sinnvoll sich vom Vermieter schriftlich die Zustimmung zum Einbau des Panzerriegels als Einbruchschutz für Türen bestätigen zu lassen. Außerdem sollte er erklären, beim Auszug nicht auf einem Rückbau zu bestehen. Die Kosten, um einen fachgerecht eingebauten Querriegel zu beseitigen, können nämlich erheblich sein.

Sofern in die Mietwohnung bereits eingebrochen wurde, besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis. In diesem Zusammenhang kann ein Vermieter sogar verpflichtet werden einen Panzerriegel oder eine andere geeignete Sicherung für Fenster oder Türen einbauen zu lassen. Aber wie erwähnt, wenn der Vermieter die Kosten für den Einbau übernimmt, kann er diese auf die Miete umlegen. In der Regel haben auch Hausbesitzer ein Interesse daran eine Wohnung sicher zu machen, trotzdem sollten Mieter vor dem Einbau um Erlaubnis bitten.